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Reise und Zoll

Wenn das für manchen nicht ein Schnäppchen zu Weihnachten wird:
Wer es sich leisten kann, der fährt ohnehin in Urlaub. Aber nun gibt es noch etwas dazu: Die Einfuhrzölle für im nicht-EU-Ausland gekaufte Sachen wie Fotoapparate, Elektroartikel und auch für Kleidung verändern sich.
Durfte man bislang Waren bis zu einem Wert von 175,– Euro zollfrei einführen, so soll diese Grenze ab Dezember für See- und Flugreisende auf 430,– Euro angehoben werden. Für PKW- und Zugreisende wird der Freibetrag auf 300,– Euro erhöht. Lediglich für unter 15jährige bleibt es bei einem Einfuhrbetrag von 175,– Euro. Aber das ist für Jugendliche ja auch schon die eine oder andere Jeanshose mehr, die zum Beispiel im USA-Urlaub mit den Eltern gekauft werden darf.
Lediglich Tabakwaren und Spirituosen bleiben von der Menge her gleich, die man mit nach Deutschland bringen darf. Und zwar unabhängig vom Wert dessen, um einfuhrsteuerfrei zu bleiben.
Im Zweifelsfall sollte man bei der Zollabfertigung nicht einfach durchgehen in dem Glauben, man habe nicht zu viel im Gepäckt. Statt dessen sollte man lieber offen sagen was eingeführt ist und ob die Menge abgabenfrei ist. Das erspart in jedem Fall Ärger mit dem Zöllner, eine Nachkontrolle vor Ort und vor allem ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Auch ist es möglich, schon in der Vorbereitung auf den Urlaub auf der Internet-Seite des Zoll nachzurechnen, ob überhaupt und wieviel bei Rückkehr für dann eingeführte Waren an Zöllen fällig wird.
Das wird die Reise- schon im Voraus vor Überraschungen bewahren. Klar freut sich der Fiskus über Einnahmen - ob nun angemeldet oder überraschend bei der Rückkehr aus dem Urlaub. Der rechnerischen Kasse des Finanzministeriums ist jede Einnahme recht. Aber der Urlauber sollte doch die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten nutzen. Dafür wurden sie ja ausdrücklich geschaffen.
So kann der Fernurlaub durchaus toll werden. Vorausschauend geplant wird die Urlaubs- nicht überstrapaziert, der Einzelhandel des Ziellandes freut sich über Umsätze und der Zoll des Heimatlandes hat keine Einfuhrabgaben zu fordern. Und wenn doch, dann bringt Ehrlichkeit und Freundlichkeit auch Zufriedenheit. Ob aber nun zollplichtige Mengen oder nicht: im Urlaubsland gibt es sicher einen vielfältigen Einzelhandel. Und vielleicht hat ja das eine oder andere Geschäft eine Registrierkasse oder ein Kassensystem eines deutschen Herstellers.
Allerdings wäre es doch ebenso schön, zwar in den Urlaub zu reisen - es sei jedem gegönnt! Aber Einkäufe daheim ersparen zumindest zusätzliches Reisegewicht, was wiederum zum Beispiel bei Flugreisen mit preislichen Aufschlägen von den Fluggesellschaften “geahndet” wird. Ob es sich nicht rechnet, dann doch daheim - vor oder nach dem Urlaub - Einkäufe zu tätigen? Der Handel zuhause wäre Ihnen sehr verbunden.
Ob das Geld nun hüben oder drüben ausgegeben wird. Ich finde durch Trennung von Urlaub und Shoppen wird der Spaßfaktor erheblich gesteigert.
Es sei denn, sie reisen des Einkaufens wegen in die Ferne und verbinden das mit einem Urlaub. Den Spaß möchte ich Ihnen keineswegs absprechen.
So oder so: Wer kann, wird verreisen. Wer kann wird shoppen gehen. Und wer kann wird beides miteinander verbinden und hier oder da die klingeln lassen. Es sei jedem sein Vergnügen gegönnt.
Ausgaben werden manchmal aus Vergnügen getätigt, häufig aus der Notwendigkeit heraus. Wer nun wie, wo und wofür sein Geld ausgibt, bleibt jedem selbst überlassen.

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